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AHV-Pflicht ab 21

Auch ohne Lohn: warum du ab dem Jahr nach dem 20. Geburtstag AHV zahlst.

Ab wann und wie viel

Ab dem 1. Januar nach deinem 20. Geburtstag (also im Jahr, in dem du 21 wirst) bist du AHV-beitragspflichtig — auch wenn du nicht oder nur wenig arbeitest, etwa im Studium, Zwischenjahr oder Praktikum. Wer über den Lohn bereits mindestens den Mindestbeitrag zahlt, ist damit gedeckt. Sonst gilt der Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr (Stand 2026). Nichterwerbstätige melden sich selbst bei der kantonalen Ausgleichskasse an; Studierende zahlen an die Ausgleichskasse am Sitz der Hochschule.

Warum Beitragslücken teuer sind

Fehlt in einem Jahr der Beitrag, entsteht eine Beitragslücke — und die kürzt deine spätere AHV-Rente lebenslang. Rückwirkend nachzahlen lässt sich nur begrenzt (höchstens fünf Jahre zurück). Darum lohnt es sich, die Beitragspflicht früh zu klären und den Mindestbeitrag jedes Jahr zu leisten — gerade in Ausbildungs- und Zwischenjahren, in denen man leicht vergisst, dass man jetzt selbst zuständig ist.