Quellensteuer, Säule 3a & Stipendien
Wer an der Quelle besteuert wird, wie die 3a Steuern spart und wo es Stipendien gibt.
Quellensteuer: für wen?
Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) zahlen ihre Steuern meist «an der Quelle» — der Arbeitgeber zieht sie direkt vom Lohn ab. Ab einem Bruttojahreslohn von CHF 120’000 wirst du zwingend nachträglich ordentlich veranlagt (NOV), füllst also zusätzlich eine normale Steuererklärung aus. Auch darunter kannst du eine NOV oder eine Tarifkorrektur beantragen, um Abzüge (z. B. Säule 3a, Weiterbildung) geltend zu machen — die Frist dafür ist kurz (in der Regel bis 31. März des Folgejahres).
Säule 3a: freiwillig sparen, Steuern senken
Die Säule 3a ist die freiwillige, steuerbegünstigte private Vorsorge: Was du einzahlst, kannst du vom steuerbaren Einkommen abziehen. 2026 gilt: mit Pensionskasse (Angestellte) maximal CHF 7’258 pro Jahr; ohne Pensionskasse 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288. Das Geld ist bis kurz vor der Pensionierung gebunden (Ausnahmen: Wohneigentum, Selbständigkeit, Wegzug). Reihenfolge für den Anfang: zuerst ein Notgroschen auf dem Sparkonto, dann die 3a.
Stipendien & Ausbildungsbeiträge
Ausbildungsbeiträge (Stipendien, teils Darlehen) sind kantonal geregelt — zuständig ist meist der Kanton, in dem deine Eltern steuerrechtlich wohnen. Ein Antrag lohnt sich auch bei Unsicherheit; viele verzichten unnötig darauf. Fristen und Formulare findest du bei der Stipendienstelle deines Kantons.