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Wohnungsübergabe & Kaution

Protokoll, Mängel, Kaution — damit du dein Geld zurückbekommst.

Das Übergabeprotokoll

Bei Ein- und Auszug wird ein Protokoll erstellt: Jeder bestehende Mangel (Kratzer, Fleck, Defekt) gehört hinein — sonst haftest du beim Auszug dafür. Fotografiere alles mit Datum, und unterschreibe nur, was wirklich stimmt. Nimm dir Zeit, nichts unter Druck abzuhaken.

Die Kaution (Mietzinsdepot)

Die Kaution beträgt höchstens drei Monatsmieten und gehört auf ein Mietkautionskonto auf deinen Namen — nicht aufs Privatkonto des Vermieters. Das Geld bleibt deins und wird nach korrekter Wohnungsrückgabe freigegeben. Ohne beidseitige Unterschrift (oder Gerichtsentscheid) darf die Bank es nicht auszahlen.

Abnutzung vs. Schaden

Normale Gebrauchsspuren durchs Wohnen musst du nicht bezahlen — nur echte Schäden. Für Einrichtungsteile gelten Lebensdauer-Tabellen (z. B. ist ein Teppich nach vielen Jahren abgeschrieben). Bei Streit über Abzüge hilft dir der Mieterverband weiter.