Mietrecht & Wohnen
Kaution, Mängel, Kündigung — und deine Schlichtungsbehörde.
Deine wichtigsten Rechte
Kaution: maximal 3 Monatsmieten, zwingend auf ein Sperrkonto auf deinen Namen. Mängel beim Einzug: innert ca. 10 Tagen schriftlich melden (eingeschrieben, mit Fotos) — sonst haftest du beim Auszug dafür. Anfangsmiete: In vielen Regionen kannst du eine missbräuchliche Anfangsmiete innert 30 Tagen anfechten. Kündigung durch die Verwaltung muss auf amtlichem Formular erfolgen.
- BWO — Mietrecht (Bundesamt für Wohnungswesen) ↗
- ch.ch — Kündigung des Mietvertrags ↗
- Mieterinnen- und Mieterverband ↗Beratung für Mitglieder, viele Musterbriefe gratis.
Kautionsversicherung: die teure Alternative
Statt die Kaution (max. 3 Monatsmieten) auf ein Sperrkonto einzuzahlen, bieten Firmen «Mietkautionsversicherungen» an: Du zahlst jährlich eine Prämie und hinterlegst kein eigenes Geld. Der Haken: Diese Prämie ist weg — anders als beim Sperrkonto bekommst du weder Zins noch die Einlage je zurück. Und im Schadenfall zahlt die Versicherung zwar der Vermieterschaft, holt sich den Betrag danach aber vollständig von dir zurück. Der Mieterinnen- und Mieterverband rät ausdrücklich vom Abschluss ab. Für die meisten ist das klassische Sperrkonto auf den eigenen Namen die deutlich günstigere Wahl.
Streit? Zuerst zur Schlichtungsbehörde
Bei Konflikten mit der Vermieterschaft (Kaution, Nebenkosten, Kündigung, Mängel) gehst du zuerst zur Schlichtungsbehörde in Mietsachen — das Verfahren ist KOSTENLOS und ohne Anwalt machbar. Zuständig ist die Behörde am Ort der Wohnung.