WG, Solidarhaftung & Untermiete
Wer in der WG für was haftet — und was bei Untermiete gilt.
Gemeinsamer Vertrag = Solidarhaftung
Steht ihr alle gemeinsam im Mietvertrag, haftet jede Person solidarisch für die ganze Miete — nicht nur für den eigenen Anteil. Zahlt ein Mitbewohner nicht, kann die Vermieterschaft den vollen Betrag von dir verlangen. Und einzeln aussteigen kannst du aus einem gemeinsamen Vertrag nicht einfach so: Dazu braucht es die Zustimmung von Vermieterschaft und Mitmietenden (oder eine akzeptierte Ersatzperson). Klärt darum vor dem Einzug schriftlich, wer bei einem Auszug was übernimmt und wie Nachmieter gesucht werden.
Untermiete: nur mit Zustimmung
Bei der Untermiete bleibt eine Person Hauptmieter:in und vermietet die Wohnung (oder Zimmer davon) weiter. Das ist erlaubt, aber du brauchst die Zustimmung der Vermieterschaft — ablehnen darf sie nur aus bestimmten Gründen, etwa bei missbräuchlichem Untermietzins. Wichtig: Als Hauptmieter:in bleibst du gegenüber der Vermieterschaft voll verantwortlich — für Miete, Schäden und das Verhalten der Untermietenden. Ein schriftlicher Untermietvertrag mit klaren Konditionen schützt beide Seiten.